ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1. Allgemeines, Mietobjekt und Veranstaltungen
a. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung oder das Zimmer vom Gast bestellt und vom Ferienhof Kraus bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet sowohl Gast als auch den Ferienhof Kraus zur Einhaltung.
b. Der Ferienhof Kraus verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung oder das Zimmer in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
c. Bei Veranstaltungen kommt das Vertragsverhältnis durch schriftliche Anmeldung des Teilnehmers, als verbindliche Absichtserklärung und durch Bestätigung in Form einer Anmeldebestätigung durch den Ferienhof Kraus zustande, wodurch ein Vertragsverhältnis zustande kommt, welches der schriftlichen Form bedarf.
§ 2. Mietzeit, An- und Abreise
a. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet.
b. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung/ Zimmer ab 15 Uhr zur Verfügung.
c. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung/ Zimmer bis 10 Uhr verlassen.
d. Eine Absprache über geänderte An- und Abreisezeiten ist jederzeit möglich.
e. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter die Ferienwohnung geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Ferienhof Kraus zu übergeben.
§ 3. Mietpreis, Seminargebühren und Zahlungsweise
a. Die Fälligkeit und Zahlungsform des Mietpreises bzw. der Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Reservierungs- bzw. Teilnahmebestätigung.
b. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar zu den Bedingungen gemäß §5
§ 4. Leistungserbringung bei Veranstaltungen
a. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in den Anmeldebestätigungen gemachten Angaben.
b. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis.
c. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an den Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.
§ 5. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
a. Storniert (kündigt) der Mieter einer Ferienwohnung/ Zimmer den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen der vereinbarte Mietpreis zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist. Die ersparten Eigenkosten betragen bei einer Übernachtung mit Frühstück 20% und bei einer Ferienwohnung (ohne Frühstück) 10% des vereinbarten Mietpreises.
b. Dem Mieter bleibt es allerdings unbelassen, den Nachweis zu führen, dass die Ersparnis höher ist.
c. Reist der Mieter später an oder bricht er den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet
d. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Der Eingang der Stornierung wird vom Ferienhof Kraus ebenfalls schriftlich bestätigt.
e. Der Ferienhof Kraus verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Wohnung/Zimmer baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann.
f. Reist der Gast ohne vorherige schriftliche Mitteilung nicht an, so ist ebenfalls der vereinbarte Mietpreis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen, wie in Punkt a. beschrieben, zu zahlen. Der Ferienhof Kraus ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung zu bemühen, solange der Mieter nicht schriftlich erklärt, dass er nicht anreist.
g. Bei Veranstaltungen hat der Veranstalter hat das Recht ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet.
h. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht bis zu acht Tagen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfindet oder wenn der oder die Referent/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist. In diesem Fall wird die Veranstaltungsgebühr zu 100% zurückbezahlt.
i. Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, in schriftlicher Form, von der Veranstaltung zurücktreten. Für diesen Rücktritt werden nachfolgende Kosten fällig:
bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Veranstaltungspreises bei späterer Absage: 100% des Veranstaltungspreises
j. Sofern ein vom Teilnehmer benannter Ersatzteilnehmer rechtsverbindlich an dem Seminar teilnimmt und die Zahlungsverpflichtungen übernimmt entfallen die Stornierungsgebühren.
§ 6. Haftung und Pflichten des Mieters
a. Die Haftung des Ferienhof Kraus beschränkt sich auf Schäden, die von diesem grob oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
b. Die Ferienwohnung oder Zimmer einschließlich Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu Behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn, ihn begleitende Personen, sowie durch seine Haustiere.
c. Mängel die bei der Übernahme vorhanden und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Ferienhof Kraus unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
d. Der Ferienhof Kraus übernimmt für Personen oder Sachschäden keinerlei Haftung, insbesondere werden Regressansprüche aufgrund selbstverschuldeter Unfälle oder Schäden ausgeschlossen Die Haftung wird ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden.
e. Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Benutzung der Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Gast bzw. Teilnehmer haftet für die von ihm und/oder seinem Hund verursachten Schäden.
f. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.
g. Für Leistungen, sowie Schäden an Sachen und Personen durch freie Mitarbeiter wird keine Haftung übernommen. Sie müssen sich selbst absichern und haften
§ 7 Unwirksamkeit
a. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.
§ 8 Schriftform
a. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderungen dieser Schriftformklausel
b. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Tirschenreuth.